So spenden Sie uns einen Geldbetrag per Banküberweisung
Volksbank pur
IBAN: DE60 6619 0000 0029 0129 89
der VSG Pforzheim
Mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Pforzheim Az. 41439/60503 vom 16.04.2021 sind wir von der Körperschaftssteuer befreit und berechtigt Spendenbescheinigungen auszustellen.
Für alle Spenden, die in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung. Bis zu Beträgen von 200 Euro (300 Euro ab dem Steuerjahr 2021) reicht allerdings ein sogenannter vereinfachter Spendennachweis aus.
Damit Sie jedoch Ihre Spende bei der Steuer nicht vergessen, werden wir allen Spendern für Spenden ab 100 Euro und mehr unaufgefordert eine Spendenbescheinigung für Ihre Steuerunterlagen zusenden. (Unbedingt Name und Anschrift auf der Überweisung angeben).
Bei Spenden über 200 Euro werden Sie außerdem auf unserer Homepage, siehe linke Spalte, als Spender aufgeführt. Sollten Sie dies nicht wünschen geben Sie uns einfach Bescheid.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns recht herzlich.